Bestellung
Der Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Bei Lieferung ohne diese schriftliche Bestätigung gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.
Angebotsgültigkeit
Angebote unsererseits ohne Angabe von Fristen verlieren automatisch ohne gesonderte Benachrichtigung nach 30 Tagen ihre Gültigkeit.
Lieferung
Die Preise gelten freibleibend und verstehen sich ab Werk Schwerte ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstige Versandspesen, Versicherung und Zoll. Bei Exportsendungen Lieferkonditionen auf Anfrage nach Vereinbarung. Preiserhöhungen infolge Materialverteuerungen, höherer Löhne usw. während der Ausführung des Auftrages müssen wir uns vorbehalten. Das Transportrisiko wird voll durch unsere Versicherung gedeckt. Der Versand erfolgt – falls besondere Vorschrift nicht gegeben wird – nach unserem besten Ermessen. Für Einhaltung ausländischer Zoll- und sonstiger Vorschriften wird keine Verbindlichkeit übernommen.
Verpackung
Erfolgt wahlweise in Kartons, Palettenkartons, Leih-Behältern oder Kisten (Seefrachten). Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
Zahlung
Innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto bar, nach Rechnungsdatum. Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit Kaufpreisforderungen älterer, fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Kreditkosten erhoben, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der EZB.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender bzw. noch entstehender, künftiger Ansprüche, auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden, unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderungen (Kontokorrent-Vorbehalt). In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche wie die Vorbehaltsware.
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Auftraggeber auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren veräußert, so wird uns die daraus entstehende Forderung anteilmäßig im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu den Rechnungswerten der anderen Waren abgetreten. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
Liefer- und Leistungszeit
Wird nach bestem Ermessen angegeben und gilt unverbindlich. Wir müssen uns vorbehalten, die Waren nur teilweise zu liefern und von der Lieferverpflichtung im Notfalle zurücktreten zu dürfen, falls unvorhergesehene Vorkommnisse eintreten oder Beschaffung der erforderlichen Rohstoffe und Arbeitskräfte unmöglich ist. Des Weiteren gelten unvermeidbare Mengenabweichungen von bis zu +/- 5% bis 10 % als nicht zu geringe Menge.
Einwendungen
Sind nur zulässig innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware und können später nicht mehr berücksichtigt werden. Bei berechtigten Reklamationen leisten wir kostenlosen Ersatz im Rahmen der allgemein üblichen und gültigen Garantiebestimmungen. Weitergehende Ansprüche und Folgebelastungen, die Vergütung von Arbeitszeit usw. können von uns nicht übernommen werden.
Für Warenrücksendungen, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, und nicht länger als vor einem Jahr geliefert wurden, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Netto-Lieferwertes, bzw. mindestens Euro 10,00.
Unfreie Warenrücksendungen, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, werden generell nicht angenommen. Bei Vorliegen eines Verschuldens unsererseits wickeln generell wir mittels Abholung die Rücknahme ab. Anfallende Kosten durch anderweitige Abwicklungen werden von uns nicht übernommen.
Änderungsvorbehalt
Die Firma KANI GmbH behält sich jederzeit das Recht vor, ohne vorherige Benachrichtigung Produkttypen und deren technische Daten, Ausführungen und Zubehör zu ändern.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
D-58239 Schwerte. Bei Rechtsstreitigkeiten kommt das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
Nebenabreden
Sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Auftrag
Durch Erteilung eines solchen erklärt sich der Besteller mit vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so verpflichten sich die Vertragspartner, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn weitgehend erreicht wird. Die Gültigkeit dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen unberührt.